Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 15./16. März 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Wahl der LDK-Delegation nach Kommunalwahlgesetz |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.02.2025, 15:36 |
TOP 5: Wahlordnung zur wahlrechtskonformen Wahl der Kölner Delegation zur Landesdelegiertenkonferenz vom 14.09.2024
Antragstext
- Anwendungsbereich & Ablauf
Die Kreismitgliederversammlung (KMV) der Kölner GRÜNEN hat am 14.09.2024 die
Kölner Delegation zur Landesdelegiertenkonferenz (LDK) auf zwei Jahre gewählt.
Wahlberechtigt und wählbar waren alle Kölner Grünen Mitglieder. Die Wahl muss
wiederholt werden, da in der LDK am 24. und 25. Mai die Wahl der Grünen Liste
für die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) erfolgt
und damit die LDK nach Wahlrecht zusammengesetzt sein muss. Zur Wiederholung der
Wahl vom 14.09.2024 kommt folgendes Verfahren zur Anwendung:
- Es werden alle bei der letzten Wahl am 14.09.2024 gewählten Personen nach
der dort bestimmten Reihenfolge erneut gewählt. Die Amtszeit von zwei
Jahren verändert sich nicht.
- Bei einer Veränderung des Delegiertenschlüssels oder nicht mehr dem
Kreisverband zugehörigen Delegierten rücken jeweils Ersatzdelegierte nach
und werden damit zu regulären Delegierten.
- Die KMV bittet alle Delegierten, auf Vorstellungsreden zu verzichten.
- Die KMV bittet darum, dass sich keine weiteren Personen bewerben.
- Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Tage der Kreismitgliederversammlung im Wahlgebiet
wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre alt ist
- Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz)
wohnt
- Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
- nicht von dem Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
- Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Tage der Kreismitgliederversammlung im Wahlgebiet
wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre alt ist
- Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz)
wohnt
- Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
- nicht von dem Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
- Wahlverfahren
Die Wahl findet als Blockwahl statt.
Begründung
Erfolgt mündlich.