Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 15./16. März 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Vereinbarung zur Mandatsträger*innen-Abgabe 2025-2030 |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 25.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.02.2025, 18:53 |
TOP 7: PARTEIARBEIT FAIR UND SOZIAL FINANZIEREN 2025-2030
Antragstext
Wir GRÜNE haben uns vor 45 Jahren als Bewegungspartei gegründet. Bei uns kamen
und kommen Menschen zusammen, die gemeinsam daran arbeiten, unsere Welt für
unsere Nachkommen zu erhalten und unser Zusammenleben zu verbessern.
Damit uns das gelingt, stützen wir die Finanzierung unserer Parteiarbeit vor
allem auf die satzungsgemäßen Beiträge unserer Mitglieder und die von unseren
Mandats- und Funktionsträger*innen sowie Mitgliedern, die auf Weisung der Kölner
GRÜNEN in weitere Gremien entsandt werden, an ihre Orts- und Kreisverbände
abgeführten Anteile ihrer jeweiligen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und
Vergütungen. Hierdurch können wir auch, abgesehen von einzelnen Spenden, sicher
gehen, dass wir unsere Parteifinanzierung transparent halten.
Die Erringung von Mandaten für die Kölner GRÜNEN sowie die Besetzung weiterer
Gremien und Ämter ist ohne die laufende Finanzierung der Parteiarbeit nicht
denkbar. Daher besteht gegenüber unseren Mandats- und Funktionsträger*innen die
Erwartung, dass sie einen Teil der jeweiligen Aufwandsentschädigungen,
Sitzungsgelder und Vergütungen an die Partei abführen.
Nach der Evaluation und Anpassung der alten Regelungen zur Abgabe von
Mandatsbeiträgen arbeiten wir seit 2020 mit einer neuen Regelung, die auf
prozentuale Angaben setzt und ein vereinfachtes Verfahren bietet. Mit dieser
Regelung wird nunmehr seit 5 Jahren die Finanzierung der Parteiarbeit
sichergestellt und gleichzeitig gewährleistet, dass dem Ehrenamt und dem damit
verbundenen Aufwand der Mandatsträger*innen Wertschätzung zukommt. Zudem steht
unseren Ortsverbänden weiterhin frei, eigene Regelungen für die Abgaben ihrer
Bezirksvertreter*innen zu vereinbaren.
Der neue Beschluss für die nächste Legislaturperiode trägt folgenden Wortlaut:
Beschluss über die Regelung einer Mandatsträger*innenabgabe der GRÜNEN Köln:
§ 1 Mandatsabgaben
(1) Mitglieder des Kreisverbandes Köln von BÜNDNIS 90 / Die Grünen, die ein
öffentliches Amt innehaben und aus diesem Mandat heraus Einnahmen erzielen, sind
dazu verpflichtet, neben ihren und über ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen
Mandatsträger*innenabgaben zu leisten. Erzielte Einnahmen aus Mandaten
(Mandatsabgaben) im Sinne dieser Leitlinien sind pauschale
Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und weitere Einnahmen wie solche
aufgrund von Aufsichtsratsposten, die sich aus der Funktion ergeben.
(2) Zur Abgabe verpflichtet sind:
1. Funktionsträger*innen in kommunalen Räten, hier im Rat der Stadt Köln,
2. Sachkundige Einwohner*innen bzw. Bürger*innen der Stadt Köln, welche durch
unsere Fraktion berufen werden,
3. Ehrenamtliche Funktionsträger*innen, die auf Beschluss oder auf Vorschlag
durch die jeweilige Gliederung besetzt werden bzw. auf Vorschlag gewählt werden
oder auf Weisung der Kölner GRÜNEN in weitere Gremien entsandt werden und
4. Aufsichtsratsmitglieder in öffentlich-rechtlichen Organen, wie etwa
Sparkassen, Verkehrsverbänden und Landschaftsverbänden, die aufgrund eines Amts
oder Mandats gemäß Nr. 1 - 3 in die Funktion berufen werden.
§ 2 Höhe von Mandatsabgaben
(1) Die Mandatsabgaben eines/einer Mandatsträger*in sollten mindestens 40 % der
erzielten Einnahmen aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern der Stadt Köln
und Aufsichtsgremien betragen.
(2) Eine Reduzierung der Mandatsabgaben ist aus sozialen Gründen (z.B. familiäre
Verpflichtungen in der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) oder zur
Vermeidung besonderer finanzieller Nachteile, die sich aus der Übernahme des
Mandats ergeben, möglich.
§ 3 Form der Vereinbarungen
(1) Die Vereinbarung der individuellen Mandatsabgabe erfolgt schriftlich bei
Beginn der neuen Legislatur bzw. bei Neuaufnahme des Mandats und ist von dem/der
Kreiskassierer*in und dem/der Mandtragsträger*in zu unterschreiben.
(2) Eine nachträgliche Reduzierung der Mandatsabgabe ist mit dem Kreisvorstand
abzustimmen. Einer weiteren schriftlichen Vereinbarung bedarf es nicht; jedoch
muss ein angemessener Modus zur Überprüfung gegeben sein.
(3) Sollte der Grund für die Reduzierung entfallen, ist der Kreisvorstand
unverzüglich darüber zu informieren. Die Abgaben sind ab dem Monat wieder in
voller Höhe abzuführen, der auf den Zeitpunkt des Wegfalls des
Reduzierungsgrundes folgt.
§ 4 Weitere Verfahrensvorschriften
(1) Die Mandatsabgaben sind Einnahmen des Kreisverbands Köln und werden als
solche im jährlichen Haushalt explizit ausgewiesen. Die/Der Kreiskassierer*in
berichtet der Mitgliederversammlung jährlich über die Beiträge der
Mandatsträger*innen und gibt eine schriftliche, namentlich geführte Übersicht
darüber, in welcher prozentualen Höhe ein/eine Mandatsträger*in der individuell
vereinbarten Mandatsabgabe nachgekommen ist (Transparenzbericht).
(2) Dem Kreisvorstand sind jährlich bis spätestens Ende des ersten Quartals des
Folgejahres die Bescheinigungen der Stadt Köln (Aufwandsentschädigungen und
Sitzungsgelder), der Beteiligungsunternehmen und aller weiteren Gremien, in
welchen eine Funktion ausgeübt wird, vorzulegen.
(3) Zur Verwaltung der Einkünfte (§1 Abs. 1) sollen die Mandatsträger*innen ein
hierzu eingerichtetes Konto nutzen, welches von der Partei zur Verfügung
gestellt wird und treuhänderisch verwaltet wird. Dieses soll als
Servicedienstleistung von allen Fraktionsmitgliedern genutzt werden, um die
vereinbarten Mandatsabgaben an den Kreisverband zu überweisen.
(4) Dieser Beschluss gilt für die vollständige Legislaturperiode des Rates der
Stadt Köln, die im Herbst 2025 beginnt, und tritt mit der konstituierenden
Sitzung in Kraft. Dieser Beschluss soll mit Beginn der darauffolgenden
Legislaturperiode des Rates der Stadt Köln durch einen neuen Beschluss ersetzt
werden. Bis zur Geltung eines neuen Beschlusses gilt dieser Beschluss
übergangsweise fort.
Änderungsanträge
- Ä1 (Floris Rudolph (KV Köln), Eingereicht)